LHKW - Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe


Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (kurz LHKW) sind gemäß Definition der LAWA alle halogenierten C1- und C2-Kohlenwasserstoffe, einschließlich Trihalogenmethane. Dazu zählen beispielsweise Chloroform, Perchlorethylen oder Vinylchlorid (Grundstoff zur PVC-Produktion). LHKW bilden einen Bestandteil in vielen Handelsprodukten und chemischen Zubereitungen sowie in Lösungsmitteln und Extraktionsmitteln. LHKW lassen sich in verschiedene Untergruppen einteilen, wobei die LCKW zur wichtigsten zählt.


Zu beachten ist, dass LHKW Schädigungen der Ozonschicht bewirken und einige auch krebserregend wirken (wie etwa Vinylchlorid). Aufgrund ihres chemischen Gefährdungspotentials sind sie ein bei Boden-, Luft- und Wasseranalysen zu bestimmender Parameter.


LHKW wirken akut toxisch, karzinogen und erbgutverändernd. Für einzelne LCKW sind in der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung bzw. in der Chemikalienverbotsverordnung Verbote, Produktionsreduktion oder Ausstiegszeiten festgelegt.


Viele LHKW können selbst Betonwannen leicht durchdringen und auf diesem Weg ins Grundwasser gelangen. LCKW bilden im Grundwasser eine eigene Phase aus, die schwerer ist als Wasser (Schwerphase). Entsprechend kann eine LCKW-Verunreinigung tief eindringen und mehrere Grundwasserstockwerke kontaminieren. Gleichzeitig sind die Wasserlöslichkeiten hoch genug, um Konzentrationen weit oberhalb der tolerierbaren Konzentrationen hervorzurufen (Trichlorethen 1g/l, Tetrachlorethen 160 mg/l vs. Schwellenwert 10 µg/l). Sie sind im Grundwasser praktisch nicht biologisch abbaubar (Schadstoff-Lexikon, 2013).