DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) - Arbeiten in engen Räumen und Behältern


Arbeiten in engen Räumen und Behältern müssen nach den DGUV-Regeln für "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" DGUV Regel 113-004 vom Unternehmer oder einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden. Dazu gehören

  • Benennung eines Aufsichtführenden
  • Auswahl und Unterweisung der Mitarbeiter
  • Beurteilung der Gefährdung
  • Auswahl von Arbeitsverfahren, Arbeitsgeräten und Arbeitsplätzen
  • Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen
  • Ausstellung eines (Befahr-)Erlaubnisscheines (in älteren C-BANK-Versionen Einstiegsprotokoll) oder einer Betriebsanweisung


Der Aufsichtführende hat zu überwachen, dass mit den Arbeiten erst begonnen wird, wenn die Schutzmaßnahmen vorgenommen wurden, und diese auch während der Tätigkeiten eingehalten werden.


Arbeiten in Behältern, Silos  und engen Räumen