TA-Luft
TA-Luft
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ der deutschen Bundesregierung, hier konkret des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Die TA Luft enthält allgemeine Emissionsanforderungen für bestimmte Luftschadstoffe. Sie dienen der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und konkretisieren den Stand der Technik, dessen Einhaltung im Bundes-Immissionsschutzgesetz gefordert wird. Die allgemeinen Anforderungen gelten für alle zu genehmigenden Anlagen, wenn nicht konkrete Regelungen für eine Anlagenart getroffen wurden.
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) Vom 24. Juli 2002