R-Sätze:

R1:        In trockenem Zustand explosionsfähig.

R2:        Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.

R3:        Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.

R4:        Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.

R5:        Beim Erwärmen explosionsfähig.

R6:        Mit und ohne Luft explosionsfähig.

R7:        Kann Brand verursachen.

R8:        Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.

R9:        Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.

R10:        Entzündlich

R11:        Leichtentzündlich

R12:        Hochentzündlich

R13 (veraltet):        Hochentzündliches Flüssiggas (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

R14:        Reagiert heftig mit Wasser.

R15:        Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

R16:        Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.

R17:        Selbstentzündlich an der Luft.

R18:        Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.

R19:        Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

R20:        Gesundheitsschädlich beim Einatmen.

R21:        Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.

R22:        Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

R23:        Giftig beim Einatmen.

R24:        Giftig bei Berührung mit der Haut.

R25:        Giftig beim Verschlucken.

R26:        Sehr giftig beim Einatmen.

R27:        Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.

R28:        Sehr giftig beim Verschlucken.

R29:        Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

R30:        Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.

R31:        Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

R32:        Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

R33:        Gefahr kumulativer Wirkungen.

R34:        Verursacht Verätzungen.

R35:        Verursacht schwere Verätzungen.

R36:        Reizt die Augen.

R37:        Reizt die Atmungsorgane.

R38:        Reizt die Haut.

R39:        Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.

R40:        Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (Achtung: Bis 2001 wurde auch ein Verdacht auf mutagenes oder reproduktionstoxisches Potenzial mit R40 gekennzeichnet. Für diese Gefahren gibt es jetzt R68!)

R41:        Gefahr ernster Augenschäden.

R42:        Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

R43:        Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

R44:        Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

R45:        Kann Krebs erzeugen.

R46:        Kann vererbbare Schäden verursachen.

R47(veraltet):        Kann Missbildungen verursachen. (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)

R48:        Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.

R49:        Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.

R50:        Sehr giftig für Wasserorganismen.

R51:        Giftig für Wasserorganismen.

R52:        Schädlich für Wasserorganismen.

R53:        Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R54:        Giftig für Pflanzen.

R55:        Giftig für Tiere.

R56:        Giftig für Bodenorganismen.

R57:        Giftig für Bienen.

R58:        Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.

R59:        Gefahr für die Ozonschicht.

R60:        Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

R61:        Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

R62:        Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

R63:        Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

R64:        Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

R65:        Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

R66:        Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

R67:        Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

R68:        Irreversibler Schaden möglich


Kombinationen der R-Sätze:

R14/15:        Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

R15/29:        Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.

R20/21:        Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R21/22:        Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R20/22:        Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

R20/21/22:        Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

R21/22:        Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R23/24:        Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R24/25:        Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R23/25:        Giftig beim Einatmen und Verschlucken.

R23/24/25:        Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

R24/25:        Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R26/27:        Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R27/28:        Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R26/28:        Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.

R26/27/28:        Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.

R36/37:        Reizt die Augen und die Atmungsorgane.

R37/38:        Reizt die Atmungsorgane und die Haut.

R36/38:        Reizt die Augen und die Haut.

R36/37/38:        Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

R39/23:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R39/24:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R39/25:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

R39/23/24:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R39/23/25:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R39/24/25:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R39/23/24/25:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R39/26:        Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R39/27:        Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R39/28:        Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R39/26/27:        Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R39/26/28:        Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R39/27/28:        Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R39/26/27/28:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R42/43:        Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.

R48/20:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

R48/21:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

R48/22:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

R48/20/21:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

R48/20/22:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

R48/21/22:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R48/20/21/22:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R48/23:        Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

R48/24:        Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

R48/25:        Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

R48/23/24:        Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

R48/23/25:        Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

R48/24/25:        Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R48/23/24/25:        Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R50/53:        Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R51/53:        Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R52/53:        Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R68/20:        Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R68/21:        Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R68/22:        Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

R68/20/21:        Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R68/20/22:        Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R68/21/22:        Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R68/20/21/22:        Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.