R-Sätze
R-Sätze:
R1: In trockenem Zustand explosionsfähig.
R2: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
R3: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.
R4: Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.
R5: Beim Erwärmen explosionsfähig.
R6: Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R7: Kann Brand verursachen.
R8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R9: Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R10: Entzündlich
R11: Leichtentzündlich
R12: Hochentzündlich
R13 (veraltet): Hochentzündliches Flüssiggas (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R14: Reagiert heftig mit Wasser.
R15: Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R16: Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R17: Selbstentzündlich an der Luft.
R18: Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
R19: Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R21: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23: Giftig beim Einatmen.
R24: Giftig bei Berührung mit der Haut.
R25: Giftig beim Verschlucken.
R26: Sehr giftig beim Einatmen.
R27: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
R28: Sehr giftig beim Verschlucken.
R29: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R30: Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R32: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R33: Gefahr kumulativer Wirkungen.
R34: Verursacht Verätzungen.
R35: Verursacht schwere Verätzungen.
R36: Reizt die Augen.
R37: Reizt die Atmungsorgane.
R38: Reizt die Haut.
R39: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (Achtung: Bis 2001 wurde auch ein Verdacht auf mutagenes oder reproduktionstoxisches Potenzial mit R40 gekennzeichnet. Für diese Gefahren gibt es jetzt R68!)
R41: Gefahr ernster Augenschäden.
R42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R44: Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
R45: Kann Krebs erzeugen.
R46: Kann vererbbare Schäden verursachen.
R47(veraltet): Kann Missbildungen verursachen. (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R48: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R50: Sehr giftig für Wasserorganismen.
R51: Giftig für Wasserorganismen.
R52: Schädlich für Wasserorganismen.
R53: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R54: Giftig für Pflanzen.
R55: Giftig für Tiere.
R56: Giftig für Bodenorganismen.
R57: Giftig für Bienen.
R58: Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R59: Gefahr für die Ozonschicht.
R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R64: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R65: Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R68: Irreversibler Schaden möglich
Kombinationen der R-Sätze:
R14/15: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29: Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24: Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/25: Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R23/24/25: Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27: Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R27/28: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/28: Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R26/27/28: Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R39/23: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/23/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/23/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
R39/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
R39/26/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26/27/28: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R48/20: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/20/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/23/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/23/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R68/20: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R68/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R68/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R68/20/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R68/20/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R68/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R68/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.