AGW/CMR-Werte


Der AGW-Wert (Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900) gibt an, welche Konzentration eines Arbeitsstoffes bei langfristiger, in der Regel 8-stündiger Exposition (Kontakt) bei einer ca. 40‑Std.-Woche im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Hier gilt,  je kleiner der AGW-Wert, desto gefährlicher ist der Stoff!

Im Register AGW-Werte des Detailfensters werden für das ausgewählte Produkt die AGW-Werte angezeigt (falls vorhanden).



CMR Einstufung


Kategorien für Spitzenbegrenzung

Der AGW-Wert gibt ein Mittelwert über einen Arbeitstag an.

Die maximalen Abweichungen nach oben vom Mittelwert sind bei vielen Stoffen begrenzt und werden in Kategorien für Spitzenbegrenzung von I bis V eingeteilt. Je kleiner die Kategorie, desto kleiner die Zulassung für die Spitzenbelastung!


Gefahr der Sensibilisierung

Allergische Wirkung können nach Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege ausgelöst werden. Diese Stoffe erhalten das Kennzeichen ”S” Gefahr der Sensibilisierung.


Schwangerschaftsgruppe

Das Risiko einer Fruchtschädigung für schwangere Frauen wird in Gruppen eingeteilt:


Gruppeneinteilung der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Gruppe A:        Ein Risiko ist sicher nachgewiesen. Bei Kontakt kann auch bei Einhaltung des AGW-Wertes eine Schädigung eintreten

Gruppe B:        Ein Risiko kann als wahrscheinlich unterstellt werden. Eine Schädigung kann auch bei Einhaltung des AGW nicht ausgeschlossen werden

Gruppe C:        Ein Risiko braucht bei Einhaltung des AGW-Wertes nicht befürchtet zu werden

Gruppe D:        Eine Einstufung in die Gruppen A-C ist noch nicht möglich. Wahrscheinlich erfolgt eine Einstufung nach Stufe B oder C


Gruppeneinteilung der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte der bisherigen TRGS 900

Symbol Y:        Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (entspricht Gruppe C)

Symbol Z:        Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (entspricht Gruppe A und B)